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Betreuung ist nicht gleich Betreuung

 Zielsetzung


               

             Unsere Aufgabe                                                                   

Ziel ist es,

unseren Pflegekundinnen und Pflegekunden, deren Angehörigen und betreuenden Bezugspersonen so viel Unterstützung wie möglich anzubieten, damit die pflegebedürftige Person so lange wie gewünscht in der eigenen Umgebung verbleiben kann.


Dabei können Betreuungs- und Entlastungsleistungen einen großen Beitrag leisten. Insbesondere Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität können hierdurch vermieden bzw. verringert werden. Dadurch kann Pflegebedürftigkeit vorgebeugt bzw. die bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert und pflegende Angehörige entlastet werden.


In unserem Konzept geben wir Aufschluss über die Art, den Umfang und die Qualität der von uns im Rahmen der Möglichkeiten nach § 45b, § 39 & § 124 Abs. 1 SGB XI angebotenen Leistungen.

 


 


Serviceleistung




Zielgruppen


Personen mit einer erheblich eingeschr. Alltagskompetenz


Pflegebedürftige, die durch ihre    Einschränkung nicht oder nur eingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben teilnahmen können.


Pflegende Angehörige und Bezugspersonen

 

Leistungsangebot


Die Orientierung zur Orientierung, Zeit, Ort und zur Person

Gestaltung des Alltags individuell


Erledigungen der persönlichen Angelegenheiten


Entlastung von pflegenden Angehörigen bzw. pflegenden Bezugspersonen


Entlastung der Pflegesituation im Allgemeinen.

 

 


Alle wichtigen Serviceleistungen

aus einer Hand.

Die Beratung fängt mit der Hilfestellungen an!


Wir helfen Ihnen bei :


Juristische Angelegenheiten

Stellen Anträge an die Pflege/Krankenkasse

Führen Abrechnungen für Sie durch

Erledigen jegliche Form von Schriftverkehr


Betreuungs- und Entlastungsbedarf können sehr unterschiedlich ausfallen.


Das ist beispielsweise davon abhängig, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt oder ob pflegende Angehörige in der Pflegesituation eingebunden sind. Der jeweilige Bedarf hängt also vom individuellen Versorgungsarrangement ab. Wegen dieser Vielseitigkeit der Praxis ist es schwer, die Leistungen der Betreuung und Entlastungsleistungen inhaltlich näher zu definieren. Um diese Offenheit zu erhalten und damit den Bedarf möglichst effizient abzudecken, ist eine abschließende Festlegung der Leistungsinhalte nicht möglich und sinnvoll.

Beispielsweise für qualitätsgesicherte Betreuung und Entlastungsleistung, die nach der individuellen Vereinbarung zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und der Einrichtung angeboten werden können, sind u.a.:

 

Begleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung


Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie der Entlastung dienen z.B.:

  • Spaziergänge in der näheren Umgebung
  • Begleitung beim Friedhofsbesuch o.ä.
  • Begleitung zu Terminen z.B. Arzt, Bank, usw.
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

 

Unterstützungsleistungen


  • Bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten (Telefonate mit Angehörigen, Arzt; Ausfüllen von Anträgen o.ä.)
  • Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung etc.


Beschäftigung


Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere:

  • Hilfe zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Unterstützung bei Hobbys und Spielen
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivitäten

 

Beaufsichtigung


Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störung des Tag-/ Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung oder das Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen z.B.:

  • Erinnerungsarbeit
  • Sicherheit geben
  • Anwesenheit einer Betreuungsperson, um Angehörige zu entlasten
  • Beobachtung des/ der Pflegebedürftigen und ggf. Intervention, um Selbst-/ Fremdengefährdung zu vermeiden

 

Ausgeschlossen sind bei uns, Leistungen der Grundpflege




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