Unsere Aufgabe
Ziel ist es,
unseren Pflegekundinnen und Pflegekunden, deren Angehörigen und betreuenden Bezugspersonen so viel Unterstützung wie möglich anzubieten, damit die pflegebedürftige Person so lange wie gewünscht in der eigenen Umgebung verbleiben kann.
Dabei können Betreuungs- und Entlastungsleistungen einen großen Beitrag leisten. Insbesondere Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität können hierdurch vermieden bzw. verringert werden. Dadurch kann Pflegebedürftigkeit vorgebeugt bzw. die bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert und pflegende Angehörige entlastet werden.
In unserem Konzept geben wir Aufschluss über die Art, den Umfang und die Qualität der von uns im Rahmen der Möglichkeiten nach § 45b, § 39 & § 124 Abs. 1 SGB XI angebotenen Leistungen.
Zielgruppen
Personen mit einer erheblich eingeschr. Alltagskompetenz
Pflegebedürftige, die durch ihre Einschränkung nicht oder nur eingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben teilnahmen können.
Pflegende Angehörige und Bezugspersonen
Leistungsangebot
Die Orientierung zur Orientierung, Zeit, Ort und zur Person
Gestaltung des Alltags individuell
Erledigungen der persönlichen Angelegenheiten
Entlastung von pflegenden Angehörigen bzw. pflegenden Bezugspersonen
Entlastung der Pflegesituation im Allgemeinen.
Die Beratung fängt mit der Hilfestellungen an!
Wir helfen Ihnen bei :
Juristische Angelegenheiten
Stellen Anträge an die Pflege/Krankenkasse
Führen Abrechnungen für Sie durch
Erledigen jegliche Form von Schriftverkehr
Betreuungs- und Entlastungsbedarf können sehr unterschiedlich ausfallen.
Das ist beispielsweise davon abhängig, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt oder ob pflegende Angehörige in der Pflegesituation eingebunden sind. Der jeweilige Bedarf hängt also vom individuellen Versorgungsarrangement ab. Wegen dieser Vielseitigkeit der Praxis ist es schwer, die Leistungen der Betreuung und Entlastungsleistungen inhaltlich näher zu definieren. Um diese Offenheit zu erhalten und damit den Bedarf möglichst effizient abzudecken, ist eine abschließende Festlegung der Leistungsinhalte nicht möglich und sinnvoll.
Beispielsweise für qualitätsgesicherte Betreuung und Entlastungsleistung, die nach der individuellen Vereinbarung zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und der Einrichtung angeboten werden können, sind u.a.:
Begleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie der Entlastung dienen z.B.:
Unterstützungsleistungen
Beschäftigung
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere:
Beaufsichtigung
Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störung des Tag-/ Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung oder das Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen z.B.:
Ausgeschlossen sind bei uns, Leistungen der Grundpflege
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.